**der Constructly GmbH, Schkopauer Ring 18–20, 12681 Berlin**
**Stand: 25.04.2026
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## § 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („**AGB**") gelten für sämtliche Verträge zwischen der Constructly GmbH (im Folgenden „**Constructly**") und ihren Auftraggebern (im Folgenden „**Kunde**") über die Erbringung von Recruiting-Dienstleistungen, die Bereitstellung der Recruiting-Software sowie sämtliche damit in Zusammenhang stehenden Leistungen.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Constructly ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Constructly in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos ausführt.
(4) Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. Änderungen werden dem Kunden spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als genehmigt; hierauf wird er in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.
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## § 2 Vertragsgegenstand und Leistungen
(1) Constructly erbringt für den Kunden Dienstleistungen im Bereich des Social Recruiting und der Mitarbeitergewinnung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung und/oder dem unterzeichneten Projektvertrag („**Einzelvertrag**"). Widersprechen sich Einzelvertrag und diese AGB, gehen die Regelungen des Einzelvertrags vor.
(2) Der Leistungsumfang umfasst typischerweise eine oder mehrere der folgenden Komponenten:
a) Strategie und Kampagnenkonzept (Kickoff, Zielgruppen-/Rollenprofil, Messaging, Screening-Logik),
b) Content-Produktion (Drehtag vor Ort, Video-/Fotoerstellung, Schnitt, Untertitel, Formatvarianten),
c) Aufbau und Betrieb eines Bewerbungsfunnels,
d) Conversion- und Event-Tracking,
e) Einrichtung und Ausspielung von Werbekampagnen auf Meta-Plattformen (Facebook/Instagram) und weiteren Kanälen,
f) laufende Kampagnenoptimierung und Reporting,
g) Bereitstellung der Recruiting-Software (siehe § 8).
(3) Constructly schuldet die vereinbarten Leistungen nach den anerkannten Regeln der Branche und dem jeweils aktuellen Stand der Technik. **Es wird, vorbehaltlich der Regelung in § 6 (Garantie qualifizierter Bewerbungen), kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg geschuldet**, insbesondere nicht die Einstellung konkreter Bewerber durch den Kunden. Der Vertrag ist insoweit ein Dienstvertrag im Sinne von § 611 BGB.
(4) Constructly ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Subunternehmer und freie Mitarbeiter einzusetzen. Constructly bleibt für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
(5) Constructly ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.
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## § 3 Vertragsschluss, Laufzeit und Verlängerung
(1) Angebote von Constructly sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von Constructly, durch Unterzeichnung eines Einzelvertrags oder durch Zahlung der ersten Rechnung durch den Kunden zustande.
(2) Die Vertragslaufzeit beträgt, soweit im Einzelvertrag nicht abweichend geregelt, **drei (3) Monate**, alternativ **sechs (6) Monate**. Längere Laufzeiten können im Einzelvertrag vereinbart werden.
(3) Die Laufzeit beginnt mit dem im Einzelvertrag vereinbarten Projektstart. Ist kein Projektstart ausdrücklich vereinbart, beginnt die Laufzeit mit dem Datum der Auftragsbestätigung.
(4) **Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere drei (3) Monate, wenn er nicht von einer Vertragspartei spätestens vierzehn (14) Tage vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Textform (z. B. E-Mail an wilhelm@constructly.de) gekündigt wird.**
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 14 dieser AGB) bleibt unberührt.
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## § 4 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Werbebudget
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag. Alle Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Zahlungsmodalitäten werden im Einzelvertrag fixiert. Constructly bietet drei standardisierte Zahlungsoptionen an:
a) **Vollzahlung:** 100 % der Gesamtvergütung bei Vertragsschluss, zahlbar innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum.
b) **Splitzahlung:** 50 % bei Vertragsschluss, 50 % spätestens dreißig (30) Tage nach Projektstart, jeweils zahlbar innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum.
c) **Monatliche Zahlung:** gleichmäßig auf die Vertragslaufzeit verteilt, jeweils im Voraus für den kommenden Monat, zahlbar innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum.
(3) **Werbebudget (Media-Spend):** Das an Werbeplattformen (insbesondere Meta) zu entrichtende Werbebudget ist nicht Bestandteil der Dienstleistungsvergütung. Es wird entweder direkt vom Kunden über dessen Werbekonto getragen oder – sofern ausdrücklich vereinbart – von Constructly ausgelegt und als Durchlaufposten ohne Aufschlag an den Kunden weiterberechnet. In letzterem Fall sind entsprechende Rechnungen innerhalb von sieben (7) Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
(4) **Zielkonfiguration Werbekonto:** Constructly strebt an, Kampagnen stets über das Werbekonto des Kunden auszuspielen. Der Kunde ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Zugänge und Freigaben innerhalb der in § 5 genannten Fristen bereitzustellen.
(5) Bei Zahlungsverzug ist Constructly berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Mahnpauschale von 40,00 EUR (§ 288 Abs. 5 BGB) zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Schäden aus Verzug bleibt vorbehalten.
(6) **Leistungsverweigerungsrecht:** Bei Zahlungsverzug des Kunden von mehr als vierzehn (14) Tagen ist Constructly berechtigt, sämtliche Leistungen, einschließlich der Bereitstellung der Recruiting-Software und der Kampagnenausspielung, bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen auszusetzen. Die vereinbarte Laufzeit verlängert sich hierdurch nicht.
(7) Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
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## § 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist zur aktiven, zeitnahen und zweckdienlichen Mitwirkung verpflichtet. Die Einhaltung der Mitwirkungspflichten ist Voraussetzung für die Zielerreichung, insbesondere für die Garantie nach § 6.
(2) Der Kunde verpflichtet sich insbesondere zu folgenden Mitwirkungshandlungen:
a) **Freigabe von Entwürfen:** Rückmeldung und Freigabe von Kampagnen-, Content- und Kommunikationsentwürfen (z. B. Anzeigen, Videos, Texte, Anzeigentexte) innerhalb von **achtundvierzig (48) Werktagsstunden** nach Vorlage.
b) **Bewerberkontaktierung:** Erstkontaktierung eingehender Bewerber innerhalb von **achtundvierzig (48) Werktagsstunden** ab Eingang der Bewerbung in der Recruiting-Software, sofern die Erstkontaktierung in der Zuständigkeit des Kunden liegt.
c) **Bereitstellung des Drehtags:** Ermöglichung eines Drehtags vor Ort inklusive geeigneter Räumlichkeiten, Zugang und Verfügbarkeit der benötigten Mitarbeitenden und Ansprechpartner.
d) **Zugänge und Accounts:** Bereitstellung aller technischen Zugänge (insbesondere Meta Business Manager, Werbekonto, Seitenrollen, ggf. Google-Konten) innerhalb von sieben (7) Tagen nach Vertragsschluss.
e) **Informationsbereitstellung:** Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu den Anforderungen der zu besetzenden Stelle, Benefits, Unternehmenshintergrund, Ansprechpartner und Erreichbarkeit.
f) **Einwilligungen:** Einholung sämtlicher datenschutzrechtlicher Einwilligungen und Rechte an abgebildeten Personen (Mitarbeitende, Führungskräfte, Dritte), siehe auch § 7 und § 9.
g) **Mitwirkung Pipeline:** Nutzung der Recruiting-Software zur Pflege der Bewerberpipeline, insbesondere Statusaktualisierungen, Notizen zu Bewerbern und zeitnahe Rückmeldungen.
(3) **Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung:** Verletzt der Kunde eine Mitwirkungspflicht, gilt folgende Eskalationsstufenregelung:
a) **Stufe 1 (Abmahnung):** Constructly mahnt die Pflichtverletzung schriftlich unter Setzung einer angemessenen Nachfrist, regelmäßig **sieben (7) Werktage**, ab.
b) **Stufe 2 (Leistungspause):** Kommt der Kunde der Abmahnung nicht fristgerecht nach, ist Constructly berechtigt, die Leistung bis zur Wiederherstellung der Mitwirkung auszusetzen. Die vereinbarte Vergütung bleibt geschuldet, die vereinbarte Laufzeit verlängert sich nicht.
c) **Stufe 3 (Außerordentliche Kündigung):** Bei wiederholter oder schwerwiegender Verletzung der Mitwirkungspflichten ist Constructly berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall behält Constructly den Anspruch auf die für die gesamte Vertragslaufzeit vereinbarte Vergütung; bereits erbrachte Leistungen werden nicht zurückerstattet.
(4) Durch Mitwirkungsverzögerungen des Kunden verursachte Mehraufwendungen kann Constructly nach den bei Vertragsschluss geltenden Stundensätzen gesondert in Rechnung stellen.
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## § 6 Garantie qualifizierter Bewerbungen
(1) Constructly gewährt dem Kunden die Garantie, innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit mindestens **fünf (5) qualifizierte Bewerbungen** je vereinbarter Zielposition zu liefern.
(2) **„Qualifiziert" im Sinne dieser Garantie ist eine Bewerbung, wenn sie kumulativ folgende Kriterien erfüllt:**
a) die im Rahmen des Kickoffs gemeinsam definierten Must-have-Kriterien und KO-Kriterien sind erfüllt,
b) der Bewerber hat seine Erreichbarkeit bestätigt und steht für ein Vorstellungsgespräch grundsätzlich zur Verfügung,
c) die Bewerbung weist plausible und schlüssige Angaben auf; erkennbar missbräuchliche, unseriöse oder automatisierte Bewerbungen sind nicht qualifiziert,
d) der Bewerber hält sich im geographischen Einzugsgebiet der ausgeschriebenen Stelle auf, soweit dies Bestandteil der Must-have-Kriterien ist.
(3) Die Garantie setzt voraus, dass der Kunde sämtliche Mitwirkungspflichten nach § 5 vollständig und fristgerecht erfüllt hat. Verletzungen der Mitwirkungspflichten führen zum Entfall der Garantie. Die Beweislast für die vollständige Erfüllung der Mitwirkungspflichten trägt der Kunde.
(4) **Rechtsfolge bei Nichterreichung:** Werden innerhalb der Laufzeit trotz vollständiger Mitwirkung des Kunden weniger als fünf qualifizierte Bewerbungen je Zielposition geliefert, verlängert Constructly die Kampagne unentgeltlich um bis zu drei (3) weitere Monate („**Nachlieferung**"). Während der Nachlieferung fällt für die Dienstleistung keine weitere Vergütung an; das Werbebudget (§ 4 Abs. 3) trägt weiterhin der Kunde.
(5) Die Nachlieferung stellt den ausschließlichen Anspruch des Kunden bei Nichterreichung der Garantie dar. **Weitergehende Ansprüche – insbesondere auf Rückzahlung der Vergütung, Schadenersatz, Minderung oder Rücktritt – sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.**
(6) Constructly gibt keine Garantie und keine Zusicherung bezüglich der tatsächlichen Einstellung von Bewerbern durch den Kunden. Die Auswahl-, Einstellungs- und Vertragsgestaltungsentscheidung liegt ausschließlich beim Kunden.
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## § 7 Content-Produktion, Nutzungsrechte, Markenrechte
(1) Im Rahmen der Content-Produktion erstellte Foto- und Videoinhalte sowie daraus abgeleitete Werbemittel (nachfolgend „**Produktionsmaterial**") werden dem Kunden zur Nutzung überlassen.
(2) **Gegenseitige Nutzungsrechte:** Kunde und Constructly erhalten jeweils ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht am Produktionsmaterial für Recruiting-, Employer-Branding-, Werbe- und Portfolio-Zwecke (inklusive Case Studies), auch in organischen und bezahlten Medien. Dieses Nutzungsrecht besteht zeitlich unbefristet auch nach Vertragsende fort.
(3) Ausgenommen vom gegenseitigen Nutzungsrecht sind Rechte Dritter, insbesondere lizenzpflichtige Musik, Stock-Material, Schriften oder Marken Dritter. Sofern solche Elemente erforderlich sind, werden sie gesondert lizenziert oder durch lizenzfreie Alternativen ersetzt.
(4) **Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen:** Der Kunde ist verpflichtet, für sämtliche im Produktionsmaterial abgebildeten Mitarbeitenden, Führungskräfte, Geschäftspartner und sonstigen Personen vor der Aufnahme eine ausreichende schriftliche Einwilligung zur Anfertigung und Veröffentlichung der Aufnahmen einzuholen. Constructly stellt hierfür ein Standard-Einwilligungstemplate zur Verfügung.
(5) Der Kunde sichert zu, dass er zur Erteilung der in Abs. 2 beschriebenen Nutzungsrechte vollumfänglich berechtigt ist und dass keine Rechte Dritter entgegenstehen. Er stellt Constructly von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der vertragsgemäßen Nutzung des Produktionsmaterials im Zusammenhang mit einer Verletzung dieser Zusicherung resultieren.
(6) **Markennutzung:** Die Parteien sind berechtigt, den jeweils anderen Namen, Logo und Kennzeichen im Rahmen von Referenzdarstellungen, Case Studies und Außenkommunikation zu verwenden. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei.
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## § 8 Nutzung der Recruiting-Software
(1) Constructly stellt dem Kunden im Rahmen des Einzelvertrags Zugang zu einer softwaregestützten Recruiting-Suite zur Bewerberverwaltung zur Verfügung („**Software**"). Der Funktionsumfang umfasst typischerweise:
a) Bewerberpipeline und Statusverwaltung,
b) Notizen- und Aufgabenfunktionen je Bewerber,
c) automatisierter Versand von Absage- und Statusnachrichten über eine branded Versand-Domain,
d) Reporting nach Systemstandard.
(2) **Nutzungslizenz:** Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit eine einfache, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung der Software für die vereinbarte Anzahl Benutzer (Standard: ein (1) bis drei (3) Benutzer, abhängig vom gebuchten Paket).
(3) **Zugangsdaten:** Der Kunde ist zur vertraulichen Behandlung der Zugangsdaten verpflichtet. Er trägt die Verantwortung für alle Handlungen, die unter seinen Zugangsdaten vorgenommen werden. Eine Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte, insbesondere an nicht-autorisierte Mitarbeitende oder externe Personen, ist untersagt.
(4) **Keine Verfügbarkeitsgarantie:** Constructly bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Software, übernimmt jedoch keine Garantie für eine bestimmte Verfügbarkeitsquote. Constructly ist insbesondere berechtigt, geplante Wartungsarbeiten durchzuführen. Die Software wird „wie bereitgestellt" überlassen, mit den Funktionalitäten zum Zeitpunkt der jeweiligen Nutzung. Ein Anspruch auf Weiterentwicklung oder den Erhalt bestimmter Funktionen besteht nicht.
(5) **Backup und Datenexport:** Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Soweit technisch möglich, stellt Constructly Exportfunktionen zur Verfügung.
(6) **Zugang nach Vertragsende:** Nach Vertragsende bleibt der Zugang zur Software grundsätzlich für dreißig (30) Tage bestehen, damit der Kunde einen Datenexport durchführen kann. Nach Ablauf dieser Frist werden Zugänge deaktiviert und die Daten nach den datenschutzrechtlichen Regelungen (§ 9 und der separat geschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag) gelöscht oder anonymisiert.
(7) **Missbrauchsverbot:** Der Kunde darf die Software nicht zweckwidrig nutzen, insbesondere nicht
a) zum Versand von unerwünschter Werbung (Spam),
b) zur Verarbeitung besonders sensibler Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO ohne geeignete Rechtsgrundlage,
c) zu Zwecken, die mit deutschem Recht, dem AGG oder der DSGVO nicht vereinbar sind,
d) zur Durchführung von Reverse Engineering, Dekompilierung oder Analyse der zugrundeliegenden Softwarearchitektur.
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## § 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Constructly und der Kunde beachten jeweils die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
(2) Soweit Constructly im Rahmen der Vertragserfüllung personenbezogene Daten von Bewerbern oder sonstigen Dritten im Auftrag des Kunden verarbeitet – insbesondere über die Recruiting-Software und den Bewerbungsfunnel – ist der **Kunde datenschutzrechtlich Verantwortlicher** im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO; **Constructly ist insoweit Auftragsverarbeiter** im Sinne von Art. 28 DSGVO.
(3) Die Parteien schließen hierzu einen **separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)** nach Art. 28 DSGVO ab. Der AVV ist in der jeweils aktuellen Fassung Bestandteil dieser Vereinbarung. Der Kunde ist verpflichtet, den AVV unverzüglich nach Vertragsschluss zu unterzeichnen. Ohne wirksamen AVV darf Constructly personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden sollen, nicht entgegennehmen.
(4) **Löschung von Bewerberdaten:** Der Kunde ist als Verantwortlicher verpflichtet, Bewerberdaten nach Abschluss des jeweiligen Bewerbungsverfahrens unter Beachtung der Fristen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und sonstiger gesetzlicher Vorgaben zu löschen beziehungsweise die Löschung durch Constructly zu veranlassen. Constructly implementiert ergänzend ein automatisches Lösch- oder Anonymisierungsverfahren, das inaktive Bewerberdatensätze nach sechs (6) Monaten löscht oder anonymisiert.
(5) **Einwilligungen im Zusammenhang mit Content-Produktionen:** Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Aufnahme und Veröffentlichung erforderlichen datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Einwilligungen (insbesondere Mitarbeitereinwilligungen) vorliegen.
(6) Die Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses diese Vertraulichkeit zu wahren.
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## § 10 Stellenanzeigen, AGG-Compliance, Freistellung
(1) Constructly erarbeitet Entwürfe von Stellenanzeigen, Anzeigentexten, Funnel-Inhalten und Kampagnenmaterial („**Anzeigeninhalte**") auf Grundlage der Angaben des Kunden und nach bestem fachlichen Wissen.
(2) Sämtliche Anzeigeninhalte bedürfen vor Veröffentlichung der schriftlichen Freigabe des Kunden (E-Mail genügt).
(3) **Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die rechtliche Verantwortung für den Inhalt der Anzeigeninhalte**, insbesondere für deren Vereinbarkeit mit:
a) dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), insbesondere dem Diskriminierungsverbot,
b) dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG),
c) den Vorgaben des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) und des Medienstaatsvertrags (MStV),
d) der DSGVO, soweit einschlägig.
(4) Constructly übernimmt keine Rechtsberatung. Von Constructly gegebene Formulierungsvorschläge stellen keine Rechtsauskunft dar. Eine rechtliche Prüfung durch den Kunden (ggf. durch eigene Rechtsberater) bleibt diesem obliegen.
(5) **Freistellung:** Der Kunde stellt Constructly von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Veröffentlichung, Verbreitung oder Ausspielung freigegebener Anzeigeninhalte resultieren, insbesondere von Ansprüchen nach dem AGG, dem UWG oder sonstigen Wettbewerbs- und Persönlichkeitsrechten. Die Freistellung umfasst angemessene Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung.
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## § 11 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten, Dritten nicht zugänglich zu machen und ausschließlich für Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.
(2) Als „**vertrauliche Informationen**" gelten alle geschäftlichen, technischen, organisatorischen und personenbezogenen Informationen, die eine Partei als vertraulich kennzeichnet oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, insbesondere Kundenlisten, Bewerberdaten, Preisgestaltung, technische Dokumentationen, Strategien, Werbe- und Content-Konzepte.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die
a) der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
b) allgemein öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Pflichtverletzung beruht,
c) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden,
d) von einer dritten Partei rechtmäßig mitgeteilt wurden, oder
e) aufgrund gesetzlicher Pflicht oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
(4) Die Regelungen dieses § 11 ergänzen die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG), und gelten über die Beendigung dieses Vertrages hinaus für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren.
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## § 12 Abwerbeverbot
(1) Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, während der Laufzeit des Vertrages sowie für einen Zeitraum von **zwölf (12) Monaten** nach Vertragsende keine Mitarbeitenden, freien Mitarbeiter oder Subunternehmer der jeweils anderen Partei direkt oder indirekt abzuwerben, anzuwerben oder einzustellen.
(2) Die Verpflichtung gilt nicht für Bewerbungen, die aufgrund allgemeiner Stellenausschreibungen (öffentliche Ausschreibungen, Karriere-Websites) ohne gezieltes Ansprechen erfolgen, sowie für Personen, deren Beschäftigungsverhältnis mit der anderen Partei bereits mehr als sechs (6) Monate vor der Kontaktaufnahme geendet hat.
(3) Bei Verstoß gegen das Abwerbeverbot ist die verstoßende Partei zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von drei (3) Bruttomonatsgehältern der abgeworbenen Person, mindestens jedoch 10.000,00 EUR, verpflichtet. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
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## § 13 Haftung
(1) Constructly haftet unbeschränkt
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
c) nach dem Produkthaftungsgesetz und nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften,
d) im Rahmen einer von Constructly übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung von Constructly der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von Constructly bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) **Summenmäßige Haftungsbegrenzung:** Die Gesamthaftung von Constructly aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – außer in den Fällen des Abs. 1 – der Höhe nach begrenzt auf die in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis tatsächlich an Constructly geleistete Netto-Vergütung aus diesem Vertragsverhältnis.
(5) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Umsatzzahlen, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt einer der Fälle des Abs. 1 vor.
(6) Eine Haftung für Datenverluste ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre.
(7) Die Haftungsbeschränkungen dieses § 13 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von Constructly.
(8) **Haftung für Plattformen Dritter:** Constructly haftet nicht für Handlungen, Unterlassungen, Verfügbarkeitsunterbrechungen oder Sanktionen der Plattformen Dritter (insbesondere Meta, Google, LinkedIn, Softr, Perspective, Make), einschließlich Sperrungen, Kontodeaktivierungen oder Richtlinienänderungen.
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## § 14 Außerordentliche Kündigung
(1) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor:
a) bei nachhaltiger oder schwerwiegender Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Abmahnfrist (siehe § 5 Abs. 3),
b) bei Zahlungsverzug des Kunden von mehr als vierundzwanzig (21) Tagen nach Fälligkeit,
c) bei Eröffnung oder Ablehnung mangels Masse des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei,
d) bei anhaltender Unmöglichkeit der Leistungserbringung durch äußere Einflüsse,
e) bei Verstoß gegen wesentliche Vertraulichkeitspflichten oder das Abwerbeverbot.
(2) Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail).
(3) Bei berechtigter außerordentlicher Kündigung durch Constructly aus einem Grund, den der Kunde zu vertreten hat, behält Constructly den Anspruch auf die für die gesamte verbleibende Vertragslaufzeit vereinbarte Vergütung. Ersparte Aufwendungen werden – abzüglich eines pauschalen Zuschlags für die bereits erbrachten Vorleistungen – angerechnet; dem Kunden bleibt der Nachweis geringerer Ersparnis vorbehalten.
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## § 15 Höhere Gewalt
(1) Ereignisse höherer Gewalt, welche die vertragsgemäße Leistungserbringung wesentlich erschweren, verzögern oder unmöglich machen, befreien die betroffene Partei für die Dauer ihrer Einwirkung und im Umfang ihrer Wirkung von der Pflicht zur Erbringung der betroffenen Leistung.
(2) Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Terror, behördliche Anordnungen, Energie- und Infrastrukturausfälle, Streiks sowie Ausfälle wesentlicher Drittanbieter (insbesondere der in § 13 Abs. 8 genannten Plattformen).
(3) Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als sechzig (60) Tage, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
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## § 16 Schlussbestimmungen
(1) **Anwendbares Recht:** Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) **Gerichtsstand:** Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Constructly ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
(3) **Textform:** Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(4) **Salvatorische Klausel:** Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine solche wirksame und durchführbare Regelung, deren wirtschaftliche Auswirkungen denjenigen der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommen.
(5) **Abtretung:** Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Constructly an Dritte zu übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.
(6) **Streitbeilegung:** Constructly ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Auf Online-Streitbeilegungsplattformen der EU wird hingewiesen: [https://ec.europa.eu/consumers/odr](https://ec.europa.eu/consumers/odr). Der Hinweis dient ausschließlich der gesetzlichen Informationspflicht; der Vertrag richtet sich ausschließlich an Unternehmer.